AKKREDITIERUNG  

PRÜFER UND BERATER

Die Akkreditierung ist die formelle Anerkennung, dass eine Organisation befugt ist, bestimmte Prozesse, Aktivitäten oder Aufgaben (die im Rahmen der Akkreditierung aufgeführt sind) zuverlässig, glaubwürdig und genau auszuführen. Die Bereitstellung der Akkreditierung muss:  

  • unparteiisch durchgeführt werden
  • objektiv, transparent und effektiv sein
  • hochprofessionelle, kompetente Gutachter und technische Experten in allen relevanten Bereichen einsetzen
  • Gutachter (und Unterbeauftragte) einsetzen, die sowohl in Akkreditierungsprozessen als auch in den relevanten technischen Bereichen zuverlässig, ethisch und kompetent agieren

Die Akkreditierung bietet Vertrauen in Zertifikate und Konformitätserklärungen. Sie untermauert die Qualität der Ergebnisse, indem es deren Rückverfolgbarkeit, Vergleichbarkeit, Gültigkeit und Austauschbarkeit sicherstellt.